Der Vermieter möchte die Mietwohnung betreten

Falls ein ausreichender Grund besteht, müssen Mieter den Vermieter in die Wohnung reinlassen.

Das kann u. a. sein:

  • Wenn der Vermieter neue Mietinteressenten einlädt
  • Sofern Sanierungsaufgaben zu tun sind
  • Feststellung einer Leckortung oder Schadenbehebungsursache
  • Bei Befürchtung von bedrohlichen Einbußen an der Mietwohnung
  • Auch bei Reparatur oder Kontrolltätigkeiten darf der Vermieter die Wohnung betreten
  • Bei Untervermietung des Mieters
  • Bei Vermessungstätigen oder Zählerstand ablesen

Bei den erwähnten Punkten darf der Vermieter die Mietwohnung betreten.

Der Vermieter muss dem Mieter die Besichtigung für den Zutritt zur Wohnung mitteilen. Das bedarf einer Mitteilung einer bestimmten Zeitspanne. Ab und dann können auch 24 Std. ausreichend sein.

Dies gilt, wenn sofortige Handwerkerleistungen zu tun sind. Sofern der Vermieter Arbeiter mit in die Wohnung nehmen möchte, müssen diese im vorab angegeben werden. Unbefugte dürfen die Mietwohnung nicht ohne triftigen Grund betreten. Bei verschiedenen Witterungszuständen, die eine sofortige Handwerkerleistung erfordern, dürfen Notöffnungen erfolgen.

Abwesenheit des Mieters

Sollte der Mieter für eine überaus längere Zeit nicht zuhause sein, sollte der Vermieter darüber informiert werden. Es lassen sich Kosten vermeiden. Weil eine Notöffnung mit teuren Kosten verbunden ist.

Wohnung präsentieren

Wenn der Vermieter neue Mietinteressenten anstrebt, lassen sich Besichtigungen nicht umgehen. Falls er eine Zeitungsannonce oder Inserat mit Fotos der Innenräume einer Wohnung veröffentlichen möchte, muss dazu der Mieter befragt werden. Wenn der Mieter das nicht möchte, ist es dem Vermieter nicht gestattet, Fotos der Wohnung bzw. Innenräume anzufertigen.

Denn der Mieter bewohnt die Wohnung. Er muss das nicht dulden. Die Privatsphäre des Mieters darf nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt sein. Wenn der Mieter den Zutritt nicht gewährt, ergeben sich Hindernisse. Bei einem Notfall darf die Notöffnung erfolgen.

Selbstverständlich kann auch der Klageweg genutzt werden. Bei dieser Option sind aber Zeiträume einzukalkulieren, die sich auf längere Zeit hinziehen können. Wenn Sie sich mit dem Vermieter einigen, ist ein Klageweg nicht notwendig. Wenn Sie dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung verweigern, ihm dies aber rechtlich zusteht und er sich an alle Fristen gehalten hat, kann er eine einstweilige Verfügung gegen Sie als Mieter erwirken. Dadurch lässt sich unverzüglich Zutritt zu der Mietwohnung verschaffen.

Bei diesen Verfahren besteht jedoch ein Dringlichkeitsbedarf. Bei dem Sträuben des Mieters, keine Kauf- oder Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen, scheitert diese einstweilige Verfügung sehr oft. Auf manche Terminvorschläge des Vermieters muss der Mieter nicht gleich eingehen. Es ist sein gutes Recht, nicht dem ersten Terminvorschlag zuzustimmen. Das Gericht besagt grundsätzlich, dass lediglich ein Schaden am Vermögen eintritt, wenn die Anschlussvermietung nicht zeitnah erfolgen kann.

In Formularmietverträgen ist häufig eine Klausel in Bezug auf Besichtigung durch den Vermieter zu finden. Diese Klausel wurde wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters, in Mietverträgen als unwirksam gestrichen. (Vgl. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und BGH, 04.06.2013, Az. III ZR 289/13). Bevor der Vermieter rechtliche Schritte gegen den Mieter erwirkt, wenn er sich Zutritt zur Wohnung verschaffen möchte, sollte dem Mieter nochmals höflich mitgeteilt werden, dass er den Schaden zu tragen hat, der durch die Nichteinhaltung einer Besichtigung  zustande kommt.