Sie beginnt wieder: Die Heizperiode. Und wenn die Temperaturen sinken, bemerken nicht wenige Mieter, dass sich Schimmel in der Mietwohnung befindet. Jetzt heißt es schnell reagieren, um schnell zu einer Lösung mit dem Vermieter zu kommen und die eigene Gesundheit nicht zu gefährden.
Schimmelbefall: Wie kommt es dazu?
Schimmelsporen kommen ganz natürlich in unserer Luft vor und sind daher nichts Ungewöhnliches. Setzen sie sich allerdings an den Wänden fest und lassen einen ganzen Schimmelpilz wachsen, kann das der Gesundheit schaden. Denn eine zu hohe Belastung von Schimmelsporen kann langfristig zu allergischen Reaktionen und anderen gesundheitlichen Problemen führen.
Schimmel in der Wohnung wächst dann, wenn sich an der Wand zu viel Feuchtigkeit befindet, die nicht mehr komplett trocknen kann. Diese Feuchtigkeit wird dann zu einem Nährboden für die Schimmelsporen, die sich dort festsetzen, Wurzeln schlagen und einen Schimmelpilz ausbilden.
Da Feuchtigkeit eine zentrale Rolle spielt, kommt Schimmel besonders häufig in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit vor. Das Bad und die Küche sind daher besonders häufig betroffen. Aber auch der Bereich der Fenster und die Außenwände des Gebäudes können dem Schimmel eine gute Wachstumsgrundlage geben.
Schimmelbefall: Hier müssen Mieter mit Schimmel rechnen
Grundsätzlich kommen aber auch weitere Bereiche in der Wohnung in Frage:
- an den Innenwänden der Wohnung
- am Übergang zwischen Wand und Decke
- unter dem Teppichboden oder anderem Bodenbelag
- hinter Möbelstücken
Haben Mieter den Verdacht, dass die Wohnung von Schimmel befallen sein könnte, sollten sie daher ganz genau nachsehen. Das bedeutet auch hinter Möbelstücken und im Zweifel auch unter der Tapete. Hier sollten sie sich einen Bereich aussuchen, der nicht sofort ins Auge fällt.
Schimmelbefall: Das müssen Mieter tun
Wenn Mieter Schimmel in der Wohnung entdecken, müssen sie unverzüglich den Vermieter über den Mangel informieren. Tun sie das nicht, kann ihnen das unter Umständen negativ ausgelegt werden. Der Mieter hat nämlich eine Anzeigepflicht, muss den Vermieter also unverzüglich informieren. Wenn Sie als Mieter der nicht nachkommen, können Sie ihr Recht auf Mietminderung verlieren. Denn der Vermieter konnte nichts gegen den Schimmel unternehmen, weil er darüber keine Kenntnis hatte.
Schimmelbefall: Wenn der Vermieter nicht reagiert
Sehr häufig reagieren Vermieter auf die Schimmelanzeige ihres Mieters damit, dass sie den Mieter für den Schimmel verantwortlich machen. Falsches Lüften und nicht ausreichendes Heizen werden in diesen Fällen sehr gerne angeführt, um dem Mieter die Schuld an dem Schimmel zu geben.
Ganz häufig ist aber ein baulicher Mangel Grund für den Schimmel. Dazu gehört auch, dass die Wohnung nicht ausreichend saniert worden ist. Nach 30 Jahren wird die Fassade des Hauses nämlich meist durchlässig und kann so dazu führen, dass sich Feuchtigkeit ansammeln und Schimmel bilden kann.
Kurzum, nur eine Fachperson kann klären, woher der Schimmel kommt.
Schimmelbefall: Ein Gutachten muss her
Um zweifelsfrei festzustellen, wer nun Schuld an dem Schimmel ist und damit auch die Kosten für die Beseitigung tragen muss, wird ein Gutachten benötigt. Spezielle Sachverständige werden dazu in der Regel von einem Gericht beauftragt. Bis dahin vergehen allerdings einige Monate, denn bevor das Gericht einen Sachverständigen beauftragt, muss Klage eingereicht und diese auch bearbeitet werden.
Wenn Mieter auf eigene Faust einen Sachverständigen beauftragen, müssen sie damit rechnen, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Verbraucherschützer und Anwälte raten daher in der Regel davon ab.
Übrigens trägt der Vermieter bei einem Rechtsstreit um Schimmel die Beweislast. Das heißt, dass er in einem ersten Schritt beweisen muss, dass er nicht für den Schimmel verantwortlich ist.
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