Mietrecht Tipps

Rund 40 Millionen Mieter gibt es in Deutschland. Damit die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter klappt, gibt der Mietvertrag und das Mietrecht Aufschluss, über Rechte und Pflichten beider Parteien.Doch was tun, wenn es dann doch zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt? Einen Anwalt für Mietrecht einschalten oder auch im ersten Schritt Mietrecht Tipps und Informationen im Internet suchen oder beim Mieterbund erfragen hat dann oberste Priorität.

Zu den häufigsten Fragen haben wir hier schon ein paar Mietrecht Tipps.

Mietrecht  Tipps – Mietminderung

Der Abfluss ist dauerhaft verstopft, die Heizung geht nicht oder leckt, die Wände sind feucht, das Treppenhaus wird nicht gereinigt, durch die Decke tropft es, in der Wohnung wird Asbest entdeckt, Bauarbeiten und Baudreck durch die Hauswandsanierung, im Untergeschoss hat eine Bar eröffnet, Schimmel im Badezimmer oder der Wasserhahn tropft. Das sind nur einige Mängel, die in einer Mietwohnung oder auch in einem Wohnhaus auftreten können. Da stellt sich die Frage, ab wann und wie ein Mieter eine Mietminderung zum Einsatz bringen kann.

Viele Mängel berechtigen den Mieter dazu, die Miete zu mindern – sogar bis zu 100%. Doch es gibt auch einige Schäden, die nicht sofort eine Mitminderung zur Folge haben. Wo finden Mieter also Antworten oder eine Übersicht, die Aufschluss über die Möglichkeiten zur Mietminderung geben?

Im Internet gibt es Webseiten und Informationsportale, die Mietminderungslisten veröffentlichen und zur Verfügung stellen. Auch der Mieterbund oder Anwälte mit Spezialisierung auf Mietrecht können einem Mieter schnell und zuverlässig Auskunft und Tipps für die Umsetzung für eine Mietminderung geben.

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Mietrecht – Tipps zum Einzug & Auszug

Durch unterschiedliche Wünsche von Vermietern und Mietern, kann es schnell zu Unstimmigkeiten in einem Mietverhältnis kommen. Da ist es ratsam Vorsorge zu tragen. Im ersten Schritt sollte beispielsweise unbedingt ein Mietvertrag mit den wichtigsten Randdaten zum Mietverhältnis aufgesetzt und beiderseitig unterschrieben werden.

Bei einer Kaltmiete empfiehlt es sich beispielsweise auch, sich als Mieter vom Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags bisherige Nebenkostenabrechnungen zeigen zu lassen, um vor bösen Überraschungen sicher zu sein.

Als Anlage zu einem Mietvertrag sollte auch ein Übergabeprotokoll, spätestens zum Einzug, erstellt werden. In einem solchen Übergabeprotokoll sollte beispielsweise genau festgehalten werden, ob zum Einzug in einen neuen Wohnraum Mängel bestehen, die nicht durch den neuen Mieter erfolgt sind. Gibt es z.B. Löcher in den Wänden, tropft ein Wasserhahn, ist eine Fliese im Bodenbelag kaputt, hängt eine Tür in der Einbauküche, ist ein Fleck auf dem Teppich oder lässt sich ein Fenster nicht richtig schließen.
Das Übergabeprotokoll empfiehlt sich vor Antritt in ein Mietverhältnis aber natürlich auch zur Beendigung des Mietverhältnisses inklusive Abgleich mit dem Eingangsprotokoll.

Nur durch ein solches Übergabeprotokoll ist der Mieter auf der sicheren Seite und kann vom Vermieter nicht später für etwas zur Rechenschaft gezogen werden, was er vielleicht nicht zu Verschulden hat.