Mietverträge

Es gibt fast 40 Millionen Mieter in Deutschland. Im Gegenzug gibt es Unternehmen und auch Privatpersonen, die Wohnraum gegen eine regelmäßige Mietzahlung zur Verfügung stellen. Diese Personen werden umgangssprachlich als Vermieter bezeichnet. Um das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu regeln, schließen beide Parteien zu Beginn des Mietverhältnisses bzw. vor dem Einzug in ein Mietobjekt hierfür Mietverträge.

Mietvertrag Muster anfordern

Mietvertrag Muster

Hier können Sie ganz bequem unser vierseitiges Mietvertrag Muster im PDF oder Word-Format per E-Mail anfordern, herunterladen und bearbeiten.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Hierfür ist lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter erforderlich.








Mietverträge – Wozu werden sie benötigt?

Über Mietverträge regeln Mieter und Vermieter das Mietverhältnis. So werden im Mietvertrag die Räumlichkeiten, der Mietpreis, Zahlungsinformationen, Kündigungsfristen u.v.m. festgehalten.

Zum Abschluss bestätigen beide Parteien, mit ihrer Unterschrift, dass sie den Mietvertrag annehmen, sie die Punkte akzeptieren und somit bestätigen sie auch die Gültigkeit des Mietvertrages.

Sollte es dann zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Parteien kommen, geben Mietverträge Aufschluss über Rechte & Pflichten von Mieter und Vermieter.

Mietverträge – Inhalt, Aufbau & Zusammenstellung

Immobilien-Webseiten, Immobilien-Makler, Wohnungsbörsen, Informationsportale für Mieter und Vermieter, Anwaltskanzleien oder auch der Mieterschutzbund stellen Muster-Mietverträge zur Verfügung.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Mietverträge nach der Objektform eines Mietobjektes. So gibt es allgemeine Standardmietverträge, Mietverträge für Einfamilienhäuser, Mietverträge für Mietwohnungen, Mietverträge für Gewerbeflächen und Verträge zur Untermiete. Nicht selten besteht ein Mietvertrag nicht nur aus dem eigentlichen Vertrag sondern zur Erläuterung gibt es auch Anlagen. Solche Anlagen können eine Hausordnung sein, eine Betriebskostenanlage, ein Übergabeprotokoll oder auch die Regelung für Schönheitsreparaturen.

Wenn der Vermieter im Vorwege beispielsweise eine Mieterauskunft verlangt hat, dann werden auch solche Dokumente zum Mietvertrag hinzugefügt.

Ist kein Mustermietvertrag zum Abschluss des Mietverhältnisses vorhanden, haben beide Parteien natürlich die Möglichkeit selber Mietverträge (sogar handschriftlich) aufzusetzen. Folgende Punkte sollten dann in einem Mietvertrag aufgeführt und erläutert werden:

  • Auflistung beider Mitparteien (Name, Adresse, Telefon)
  • Genaue Beschreibung des Mietobjektes (Haus oder Wohnung, Anzahl Zimmer, Quadratmeter, Einbauküche, Anzahl Bäder, Garage, Balkon, Terrasse, Garten, Gartennutzung, Kellerraum etc.)
  • Zustand der Mieträumlichkeiten (hier ist z.B. auch der Verweis auf ein Übergabeprotokoll möglich)
  • Auflistung der Mietsumme (Kosten für den Wohnraum, Kaltmiete, Warmmiete, Nebenkosten etc.)
  • Wie und zu wann wird die Miete gezahlt
  • Mietsicherheit (wird z.B. eine Kaution verlangt – dann die Summe genau auflisten)
  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Instandhaltung, Renovierung und Reparaturen (wer übernimmt welche Aufgaben und Kosten, wie oft muß renoviert werden etc.)
  • Kündigung des Mietverhältnisses (Kündigungsfristen, Form der Kündigung etc.)
  • Beendigung des Mietverhältnisses (Schlüsselübergabe, Räumung der Wohnung, Übergabe der Wohnräumlichkeiten etc.)
  • Sonstige Punkte und Anlagen (Hausordnung, Informationen zur Betriebskostenabrechnung, Übergabeprotokoll zum Zustand des Wohnraums etc.)
  • Individuelle Absprachen (z.B. übernimmt der Mieter Gartenarbeit, dürfen Räume auch gewerblich genutzt werden etc.)
  • Datum des Vertrags
  • Unterschrift Mieter
  • Unterschrift Vermieter