Befristeter Mietvertrag

Wo bekomme ich schnell ein Muster für einen befristeten Mietvertrag her?

Sie planen eine Immobilie zu vermieten? Sie wollen die Dauere des Mietvertrages für Ihr Haus oder Ihre Wohnung aber zeitlich befristen, um die Immobilie nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder leer stehen zu haben? Sie haben keine Ahnung wie ein solcher befristeter Mietvertrag am besten aufgebaut sein soll? Dann haben Sie Glück gehabt. Hier auf unserer Seite finden Sie ein Muster für einen befristeten Mietvertrag. Diesen können Sie schnell und einfach herunterladen. Danach einfach für Ihre Zwecke passend ausfüllen – und fertig.

Unser Muster für einen befristeten Mietvertrag

Sie müssen sich nicht lange mit der Erstellung eines befristeten Mietvertrages beschäftigen. Mit unserem Muster für einen solchen haben Sie ohne viel Arbeit Ihr fertiges Exemplar. Einfach herunterladen und das Muster ist sofort einsatzbereit. Es kostet Sie nicht viel Zeit, ist praktisch und immer auf dem neuesten Stand.

Muster für einen befristeten Mietvertrag – schnell und unkompliziert

Das Erstellen eines befristeten Mietvertrages kann viele Fallstricke enthalten. Unter Umständen machen Sie sich viel Arbeit mit dem Schreiben eines eigenen befristeten Mietvertrages und merken dann, dass Sie einen Fehler gemacht haben, der Sie als Vermieter benachteiligt. Mit unserem Muster für einen befristeten Mietvertrag können Sie sich sicher fühlen. Unsere Muster sind stets auf dem aktuellsten Stand und Sie können jederzeit schnell darauf zugreifen.

Befristeter Mietvertrag Muster anfordern

Befristeter Mietvertrag MusterHier können Sie ganz bequem unser Muster für einen befristeten Mietvertrag per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt.








Befristeter Mietvertrag – Unterschied zum normalen Mietvertrag

Die normale Form eines Wohnraummietvertrages in Deutschland ist die unbefristete Form. Hier wird ein Mietvertrag ohne bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Diese Mietverträge können vom Vermieter nur in bestimmten Fällen gekündigt werden und das auch nur mit einer Mindestfrist von drei Monaten. Der Mieter kann hingegen jederzeit kündigen mit jeweils einer Frist von drei Monaten. Diese Form des Mietvertrages wird auf lange Zeit geschlossen und gibt beiden Parteien eine gewisse Sicherheit. In anderen Ländern ist aber durchaus eher der befristete Mietvertrag die Regel.

Befristeter Mietvertrag – Die Rechtslage in Deutschland

Die Befristung eines Mietvertrages ist in Deutschland aber nicht ohne weiteres möglich. Der Mieter genießt in Deutschland besonderen Schutz. Dies verhindert, dass ein Mietvertrag ohne weiteres mit einer Befristung versehen werden kann. Im Falle eines befristeten Mietvertrages endet der Vertrag mit dem im Mietvertrag angegebenen Datum. Keine der Parteien muss extra kündigen oder Fristen einhalten.

Befristeter Mietvertrag – Verschärfte Vorschriften

Seit 2001 wurden allerdings die Vorgaben vom Gesetzgeber verschärft. Seitdem muss ein Vermieter der einen Vertrag befristen will, sich streng an bestimmte erlaubte Gründe halten. Dies nennt sich dann qualifizierter Zeitmietvertrag. Man muss also genau hinsehen und seine Gründe für einen befristeten Mietvertrag genau auswählen, damit diese im Notfall auch vor Gericht bestand haben. Wichtig ist dabei, dass der Vermieter die Gründe für den befristeten Mietvertrag schriftlich erklärt. Dies kann entweder direkt im Mietvertrag geschehen oder in Form eines Zusatzes zum Mietvertrag. Es reicht nicht aus, dem Mieter die Gründe mündlich mitzuteilen oder die Gründe nachträglich schriftlich nachzureichen.

Vorsicht bei ungenügender Begründung!

Hält sich der Vermieter nicht an diese Vorgaben, hat der befristete Mietvertrag keinen Bestand. Es kommt dabei aber nicht etwa zu einer Annullierung des Vertrages. Der eigentlich als befristet angesehene Vertrag wandelt sich dann automatisch in einen unbefristeten Vertrag mit allen Rechten und Pflichten eines normalen Wohnraummietvertrages um. Seien Sie hier also vorsichtig und halten Sie sich an die gesetzlichen Regelungen!

Befristeter Mietvertrag – Wann ist er gültig?

Als Begründung für einen befristeten Mietvertrag kann wie beim normalen Wohnraummietvertrag der Eigenbedarf dienen. Ist absehbar, dass zum Ablauf der Befristung der Vermieter selbst oder ein naher Angehöriger die Immobilie selbst nutzen möchte, kann von vorne herein eine Befristung geltend gemacht werden. Auch die geplante Sanierung oder der größere Umbau einer Immobilie kann ein entsprechender Grund für eine Befristung sein. Dabei muss es sich aber um Arbeiten handeln bei welchen der Mieter nicht mehr in der Immobilie wohnen bleiben kann. Auch die geplante Umwandlung in eine sogenannte Werkswohnung ist statthaft. In eine Werkswohnung kann dann zum Beispiel ein Hausmeister einziehen.