Mietrecht-Mietpreisbremse

Über 20 Millionen Haushalte leben in Deutschland zur Miete. Bezahlbarer, schöner Wohnraum ist aber knapp in Deutschland – zumindest in begehrten Städten und Wohngebieten. Vielleicht reden daher auch alle Menschen aktuell von der Mietpreisbremse – doch was heißt laut Mietrecht-Mietpreisbremse überhaupt genau?

Die Mietpreisbremse wurde in Kraft gesetzt, um eine Gegenmaßnahme bei schnell ansteigenden Mieten, zu schaffen. Denn mit der gesetzlichen Mietpreisbremse ist es den Vermietern nur in einem bestimmten Maße möglich, die Mietpreise anzuheben.

Wo kommt die Mietpreisbremse zum Einsatz?

Besonders in beliebten Städten in Deutschland – wie beispielsweise Hamburg, München oder auch Leipzig – oder auch bevorzugten Stadtteilen sind die Mieten in den vergangenen Jahren extrem angestiegen. Dank der Mietpreisbremse soll damit nun aber Schluss sein.

Die Mietpreisbremse – also die Deckelung eines Mietpreises – dürfen die Landesregierungen der jeweiligen Bundesländer dabei eigenständig festlegen. Das heißt, nicht grundsätzlich alle Bezirke, Städte oder aber Wohnraumzonen gelten als angespannter Wohnungsmarkt.

Mietpreisbremse – Wo steigen in Deutschland die Mieten am stärksten?

10 Jahre wurde der Anstieg des Mietpreisspiegels beobachtet. Das Ergebnis überrascht – im Verhältnis am höchsten gestiegen sind die Mieten beispielsweise in Berlin. Innerhalb von 10 Jahren beträgt der Wert der Steigerung fast 50 Prozent. In Dortmund dagegen ist sogar eine durchschnittliche Minderung zu verzeichnen.

Die Top 5-Städte der Mietpreiserhöhungen in Deutschland sind Berlin, Dresden, München, Nürnberg und Frankfurt/Main.

Der Mietpreisboom in diesen Städten wird garantiert zu einer Mietpreisbremse führen, bzw. führte in den ersten Fällen bereits zur Mietpreisdeckelung.

Aktuell haben allerdings noch nicht alle Länder und Städte die Mietpreisbremse eingeführt. Die ersten Bundesländer mit Mietpreisdeckelung waren Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Wobei gesagt werden muß, dass beispielsweise Nordrhein-Westfalen die Mietpreisbremse bisher nur in einigen Städten vorgenommen hat. Auch Hamburg prüft aktuell noch, ob einige Bezirke von der Mietpreisdeckelung ausgenommen werden.

Mietrecht-Mietpreisebremse – Darf die Miete dann nicht mehr steigen?

Selbst mit einer Mietpreisbremse heißt das noch nicht, dass eine Miete nun überhaupt nicht mehr steigt. Die Mietpreisbremsen verhindern tatsächlich nur den enormen Anstieg der Miete. Vermieter dürfen somit zwar die Miete auch weiterhin erhöhen, aber eben nur in einem angemessenen Rahmen.

Als durchschnittlicher Wert für die Ermittlung des Mietpreises werden Vergleichsmieten und Mietpreisspiegel herangezogen. Die Mietpreise dürfen, durch die Inkrafttretung der Mietpreisbremse, die Mietpreisspiegel nur geringfügig überschreiten.

Doch auch für die Mietpreisbremse gibt es Ausnahmen. Beispielsweise kann die Mietpreisdeckelung bei Neubauten ausgehebelt werden oder wenn sehr teure und aufwendige Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Doch auch die Werte für Modernisierung und Co. sind im Mietrecht genau vorgegeben.