Wer eine Wohnung oder ein Haus ind Deutschland mietet, der weiß, es wird häufig zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete unterschieden. Mit der Kaltmiete wird in der Regel eine Grundmiete bezeichnet. Die Warmmiete umschreibt mit einem Wort die Grundmiete zuzüglich der Nebenkosten. Das kann auf den ersten Blick sehr missverständlich wirken, denn je nach Mietobjekt können die Nebenkosten kleiner oder größer ausfallen. Nicht selten werden die Nebenkosten daher auch als zweite Miete bezeichnet.
Nebenkosten müssen allerdings vom Mieter nur dann gezahlt werden, wenn diese auch vorher im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt wurden. Steht im Mietvertrag beispielsweise nur eine pauschale Mietsumme, dann ist auch nur die vom Mieter zu zahlen.
Mietrecht – Was ist mit Nebenkosten genau gemeint?
Liegt die Kaltmiete eines Objektes bei einer bestimmten Summe, so kann es auch oft passieren, dass die Nebenkosten noch einmal einen beträchtlichen Teil der monatlichen Kosten ausmachen. Da stellt sich natürlich vor Mietantritt die Frage, welche Nebenkosten auf den Mieter zukommen können.
Wir haben mögliche Nebenkosten-Positionen daher einmal nachfolgend – in alphabetischer Reihenfolge – aufgelistet:
- Abwasserkosten und Abwassergebühren
- Gartendienst (z.B. die Kosten für einen Gärtner oder regelmäßige Landschaftspflege, Schneebeseitigung etc.)
- Grundsteuer
- Heizkosten (hier zählt auch Warmwasser)
- Müll (Kosten für Müllabfuhr/Müllplakette und/oder Straßenreinigung)
- Reinigungskosten (z.B. Putzfrau für ein Treppenhaus oder Kosten für Ungezieferbekämpfung)
- Schornsteinfeger
- Stromkosten (Verbrauch in den eigenen Mieträumen)
- Versicherungen (Versicherungen für die Sicherung des Gebäudes wie z.B. Feuer, Storm, Wasser etc.)
- Wartungskosten (z.B. für einen Fahrstuhl, Beleuchtung im Treppenhaus, Hausmeister, Kosten für ein Breitbandkabel, eine Gemeinschaftsantenne, Schwimmbad, Sauna u.v.m.)
- Waschküche, Schwimmbad & Co. (Kosten für eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche mit Waschmaschine, Trockner etc. oder für ein Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum, Dampfbad etc. im Haus)
- Wasserkosten (hier zählt Wassergeld, aber auch die Kosten für eine Wasseruhr oder für ein Wasseraufbereitungsanlage)
Mietrecht – Wie werden die Nebenkosten verteilt und aufgeschlüsselt?
Die Nebenkosten sind oft, obwohl in einem Mietvertrag festgehalten, ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Um die genauen Kosten für die einzelnen Parteien zu ermitteln wird ein Schlüssel zur Berechnung herangezogen und einige der Kosten werden auch punktgenau nach Verbrauch abgerechnet.
Strom, Wasser, Abwasser und Heizkosten können heute in der Regel durch Zählerstände genau ab- und berechnet werden.
Andere Nebenkosten werden häufig mit Hilfe eines Verteilerschlüssels ermittelt. Zur Berechnung wird dann die Quadratmeterzahl einer Wohnfläche oder aber die Bewohnerzahl (pro Kopf) herangezogen. Wurde im Mietvertrag beispielsweise nur festgehalten, dass die Kosten umgeschlagen werden, zählt als Berechnungsgrundlage die Quadratmeteranzahl der Wohnfläche in einer Mietwohnung.