Miete in Deutschland

Knapp 40 Millionen Menschen leben zur Miete in Deutschland. Das sind auf dem Wohnungsmarkt aktuell rund 20 Millionen Wohnungen, die zur Miete angeboten werden.

Wohnen müssen die Menschen immer irgendwo. Das ist wohl auch einer der Gründe, warum eine Mietwohnung oder auch ein Haus zur Vermietung für viele eine gute Wertanlage ist. Häuser und Wohnungen kaufen, um sie dann gewinnbringend zu vermieten.

Miete – Mieter und Vermieter im Vergleich

Menschen die zur Miete wohnen haben den Wunsch, besonders guten, schönen und hochwertigen Wohnraum – in der Wunschregion bzw. im Wunsch-Stadtteil– zu einem günstigen Preis zu erhalten.

Die meisten Mietwohnungen in Deutschland gibt es im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die wenigsten Mietwohnungen bietet das Saarland an. Besonders begehrt ist der Miet-Wohnraum aktuell in der deutschen Hauptstadt Berlin. Das hat auch dafür gesorgt, dass die Miete hier in den letzten 10 Jahren sehr stark angestiegen ist. Das ist wohl auch einer der Gründe, warum Berlin als erstes Bundesland die Mietpreisbremse in Kraft gesetzt hat. Obwohl in Berlin nicht die teuersten Wohnungen angeboten werden.

Den teuersten Wohnraum in Deutschland finden Mieter immer noch in München. Die durchschnittlich höchsten Mietpreise bietet der Münchener Wohnungsmarkt. Hier wird der Quadratmeter mit etwas über 15.- Euro berechnet. Stuttgart und Frankfurt am Main verlangen für den Quadratmeter knapp 13.- Euro. Zu den Top 10 Städten in Sachen durchschnittlicher Mietpreisspiegel gehören weiter Heidelberg, Freiburg im Breisgau, Ingolstadt, Hamburg, Düsseldorf, Mainz und Darmstadt.

Vermieter, die über Wohnraum zur Vermietung verfügen, haben natürlich großes Interesse daran, dass auch besonders gewinnbringend zu tun.

Vorstellbar ist, dass die unterschiedlichen Interessen der Mieter und Vermieter, in Sachen Mietpreisgestaltung, auch zu Unstimmigkeiten führen kann. Daher schließen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag ab, der Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis regeln soll.

Miete – Mietrecht & Mietpflicht

Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist durch den Mietvertrag geregelt. Aus dem Mietvertrag entstehen für beide Parteien Rechte und Pflichten. Der Mieter ist beispielsweise dazu verpflichtet, die vereinbarte Miete, pünktlich zu zahlen. Der Vermieter wiederum ist für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Das heißt beispielsweise, die Heizung läuft in der Winterperiode – allerdings besagt das Mietrecht dabei auch nur, dass die Heizung die Wohn- und Mieträume auf nur mindestens 20° Grad warm heißen muß. Modernisierungen, Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen gehören nicht zu den Pflichten des Vermieters.
Doch es gibt noch mehr Pflichten und Rechte für Vermieter und Mieter. So darf der Vermieter die Wohnung des Mieters nicht ohne Weiteres betreten. Der Mieter darf eine Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen untervermieten oder auch enge Familienmitglieder aufnehmen. Doch kann der Vermieter darüber eine Information inklusive Namensnennung verlangen.

Umfangreiche Rechte und Pflichten oder auch individuelle Absprachen von Mieter und Vermieter werden über das Mietrecht und den daraus folgendem Mietvertrag geregelt.