Garagenmietvertrag Muster– Tipps und nützliche Informationen
Sie besitzen einen Stellplatz oder eine Garage, die Sie vermieten möchten? Oder Sie selbst möchten einen Stellplatz oder eine Garage mieten? Sie wissen nicht wie ein ordentlicher Mietvertrag aussehen muss, um keine bösen Überraschungen zu erleben? Sie würden gerne schnell und einfach einen entsprechenden Mietvertrag herunterladen um ihn gleich nutzen zu können? Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle. Auf unserer Seite finden Sie ein Muster für einen Garagenmietvertrag. Diesen können Sie einfach und unkompliziert herunterladen und gleich benutzen.
Garagenmietvertrag ohne viel Arbeit herunterladen
Glücklicherweise brauchen Sie sich nicht selbst an den Schreibtisch setzen und sich das ganze Wochenende einen Garagenmietvertrag ausdenken und diesen mühsam aufschreiben. Schlimmer noch: Unter Umständen machen Sie noch einen Fehler und der Garagenmietvertrag ist nutzlos. Unter dem Link, den Sie auf dieser Seite finden können einfach einen aktuellen und nützlichen Garagenmietvertrag als Muster herunterladen.
Garagenmietvertrag Muster anfordern
Hier können Sie ganz bequem unser Garagenmietvertrag Muster per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt und können das Dokument individuell anpassen.
Mit unserem Muster für einen Garagenmietvertrag sind Sie auf jeden Fall auf der sichereren Seite, wenn es um das Mieten und Vermieten einer Garage oder eines Stellplatzes geht.
Garagenmietvertrag – unser Muster ist stets aktuell und sofort verfügbar
Laden Sie sich direkt unser Muster für einen Garagenmietvertrag herunter. Sie haben sofort das Dokument, das Sie benötigen ohne viel Zeit investieren zu müssen. Unser Muster für einen Garagenmietvertrag ist immer auf dem neuesten Stand und Sie können es sofort einsetzen um unkompliziert einen Garagenmietvertrag aufzusetzen.
Garagenmietvertrag – warum ist er sinnvoll?
Einen Mietvertrag für eine Garage oder auch einen Stellplatz können Sie im Prinzip auch mündlich abschließen. Dann gelten jeweils die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es ist aber stets von Vorteil, wenn Sie entsprechende Verträge schriftlich abschließen. Der Mietvertrag hat Beweiskraft sollte es zu Unstimmigkeiten geben und Sie können in ihm alle getroffenen Regelungen im Detail festhalten.
Garagenmietvertrag kündigen
Ein eigenständiger Garagenmietvertrag muss nicht an eine bestimmte Kündigungsfrist gebunden sein. Normal sind drei Monate es können aber, anders als beim Wohnraum, kürzere Fristen vereinbart werden.
Wie verhält es sich mit Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten?
Wurde der Garagenmietvertrag getrennt von einem eventuellen Wohnraummietvertrag geschlossen, handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag. In diesem Fall gibt es mehr Gestaltungsspielraum. Generell sind Reparaturen und Instandsetzungen nämlich Sache des Vermieters. Unter bestimmten Umständen können in einem getrennt abgeschlossenen Garagenmietvertrag andere Vereinbarungen geschlossen werden. Hier gibt es die Möglichkeit, dem Mieter der Garage Verantwortung für entsprechende Arbeiten zu übertragen. Anders bei Wohnraummietvertrag mit eingeschlossenem Garagenmietvertrag. Hier kann der Vermieter nicht so ohne weiteres entsprechende Arbeiten auf den Mieter übertragen.
Betriebskosten in einer Garage
Normalerweise sind die Betriebskosten, die für die Garage anfallen, pauschal mit der entsprechenden Miete abgegolten. Zumeist sind die entsprechenden Kosten ja auch nur sehr gering. Oftmals fällt nur eine kleine Summe für elektrisches Licht an. Es ist aber prinzipiell möglich, diese Kosten getrennt zu erfassen und zusätzlich zur Miete zu verlangen.
Wozu eine Garage verwendet werden darf
Zumeist ist in den Mietverträgen explizit festgehalten, dass die Garage oder auch der Stellplatz nur zweckgebunden verwendet werden darf. Bei einer Garage oder Stellplatz bedeutet das, dass die Fläche nur zum Abstellen eines PWK, Fahrrädern oder ähnlichen Verkehrsmitteln dienen darf. Zusätzlich darf zu den Fahrzeugen gehörendes Zubehör in der Garage gelagert werden. Hierzu zählen zum Beispiel Reifen oder Zubehör. Eine andere Anwendung ist nicht gestattet und kann zu Konsequenzen führen. Wer die Garage oder den Stellplatz als Abstellraum oder reine Lagerfläche nutzt, kann vom Vermieter abgemahnt werden. Nach erneuter Abmahnung ist dann auch eine Kündigung denkbar.
Nutzung der Garage – Auch die Behörden haben es im Blick
Besonders in größeren Städten und Gemeinden mit geringem Parkangebot wird die Nutzung der Garage gefordert. Es wird erwartet, dass die Besitzer oder Mieter einer Garage diese auch für Ihr Fahrzeug nutzen. Geschieht dies nicht kann sogar ein Bußgeld verhängt werden. Dies hat den Zweck, Parkflächen auf den Straßen freizuhalten und nicht unnötig zu belegen.